Kosten und Abrechnung
Vieles zahlt die Pflegekasse. Wir sagen Ihnen, was für Sie passt.
Als zugelassener Betrieb rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
IK-Nummer: 460708323
Die meisten wissen nicht, dass ihnen Geld zusteht.
Geld für Betreuung und Haushaltshilfe – und viele lassen es verfallen. Wir kennen die Töpfe, sagen Ihnen, welcher zu Ihrer Situation passt, und rechnen als zugelassener Betrieb direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken (ausgenommen sind privat Versicherte).
01
Der Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1.
Diesen Betrag bekommt jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, auch ohne Pflegegeld. Er ist zweckgebunden für Betreuung, Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter – also genau für das, was wir tun.
Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort: Sie können es bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Viele lassen diesen Betrag ungenutzt liegen. Das muss nicht sein.
02
Die Pflegesachleistung
Bis zu 40 Prozent für unsere Betreuung, ab Pflegegrad 2.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zusätzlich ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zu. Bis zu 40 Prozent davon dürfen Sie für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie unsere einsetzen. Diesen Anteil rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Das kommt zum Entlastungsbetrag hinzu.
| Pflegegrad 2 | bis rund 318 € |
|---|---|
| Pflegegrad 3 | bis rund 599 € |
| Pflegegrad 4 | bis rund 744 € |
| Pflegegrad 5 | bis rund 920 € |
03
Verhinderungspflege
Wenn die Angehörigen, die sonst pflegen, einmal ausfallen.
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst einmal Urlaub, wird krank oder muss zum eigenen Termin. Für diese Zeiten springen wir ein. Bezahlt wird das aus dem gemeinsamen Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2, flexibel einsetzbar.
So bleibt die Betreuung auch dann sichergestellt, wenn die Familie selbst eine Pause braucht.
Was in Ihrem Fall geht, klären wir kostenlos.
Stand 2026. Welche Leistungen Ihnen im Einzelnen zustehen und was sich in Ihrem Fall kombinieren lässt, hängt vom Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Das klären wir kostenlos im Beratungsgespräch – und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
